In Baden-Württemberg gilt ab sofort die 3G Regel (Geimpft – Genesen – Getestet) für Sport in Innenräumen.
D.h. für Buchungen in der Tennishalle: Alle Sportlerinnen und Sportler müssen gegenüber dem Buchenden einen Genesenen-, Geimpften- oder einen negativen Testnachweis erbringen. Der Buchende ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben aus der Corona-VO und haftet bei Nichteinhaltung persönlich für daraus entstehende wirtschaftliche Schäden des Vereins.
Auf unseren Außenplätzen darf weiterhin Einzel und Doppel gespielt werden, und zwar ohne 3G Regel.
Die Benutzung der Toiletten, der Umkleideräume und Duschen ist gestattet, unter Einhaltung der Hygieneanforderungen der aktuellen Coronaverordnung:
- Abstand 1,5m einhalten
- Maskenpflicht beim Zugang
- Nutzung der Desinfektionsmöglichkeiten
- Keine Durchmischung verschiedener Spielgruppen
Bitte unbedingt unser Hygienekonzept beachten.
Viel Spaß!
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