Spiel-, Platz- und Hausordnung
(gültig seit Mai 2023)
Platzbelegung und Spielberechtigung
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Das Belegen der Außen- und Hallenplätze erfolgt über das eBuSy Online-System mit dem eigenen eingerichteten Nutzerkonto.
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Vorausbuchungsfrist Außenplätze: Ein Außenplatz kann maximal 24 Stunden im Voraus gebucht werden. Aus Gründen der Fairness gegenüber anderen Spielern sollten Platzbuchungen, die nicht wahrgenommen werden können, schnellstmöglich storniert werden. Sollten Plätze gebucht aber nicht bespielt werden, stellt das einen Verstoß gegen die Spielordnung dar.
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Fairness-Regel Außenplätze: Hat man selbst oder ein Mitspieler schon einen Außenplatz vorbelegt, wird die Vorausbuchungsfrist auf 2 Stunden verkürzt, um anderen Spielern die Möglichkeit zum Buchen zu geben.
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Spielberechtigt sind nur Vereinsmitglieder, sowie Gastspieler, die gemäß der Gastspielerregelung (siehe unten) eingetragen sind.
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Ausschussmitglieder sowie Trainer und Übungsleiter der Tennisschule können Plätze zum Mannschafts- und Einzeltraining reservieren.
Gastspieler und -spielerinnen
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Die 2 Hallenplätze sind für Mitglieder und Gäste buchbar. Auf den Außenplätzen dürfen Gastspieler nur mit einem Mitglied des TC Ditzingen e.V., jedoch nicht untereinander spielen.
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Ein Gastspieler muss mit einem Konto im eBuSy-Online-Buchungs-System angelegt sein.
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Die Gebühr für Mitglieder für das Spielen mit Gästen auf den Außenplätzen beträgt 20€ pro Stunde pro Platz. Bis zu drei Mal pro Saison kann ein Gast kostenlos bei uns auf den Außenplätzen spielen.
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Der Platz muss vor Spielbeginn im eBuSy-Online-Buchungs-System gebucht werden.
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Dem Mitglied wird der Gastspielbeitrag in Rechnung gestellt und abgebucht.
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Sollte ein Mitglied mit einem Gast spielen, ohne dass das entsprechend gebucht ist, wird ein Straf-Betrag von 40,- Euro für die Jugendkasse erhoben.
Platzordnung
Schäden an Plätzen oder dort befindlichen Geräten sind dem Platzwart oder einem Ausschussmitglied anzuzeigen.
Unsere Außenplätze …
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können Montag bis Samstag ab 8 Uhr und Sonntag ab 9 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit bespielt werden (8.BImSchVO/§2),
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dürfen nur in Tennisschuhen betreten werden,
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sind vor dem Spiel ausreichend zu bewässern,
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sind nach dem Spiel mit dem Schleppnetz abzuziehen, die Linien mit dem Handbesen zu säubern und die Geräte wieder aufzuhängen,
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sind aufgeräumt zu hinterlassen, und die Sonnenschirme sind zu schließen,
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dürfen im aufgeweichten Zustand nicht bespielt werden - im Zweifelsfall entscheidet der Platzwart oder ein Ausschussmitglied.
Unsere Hallenplätze …
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können von 6:00 bis 0:00 bespielt werden.
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sind nach dem Spiel mit dem Schleppnetz abzuziehen, die Linien mit dem Handbesen zu säubern und die Geräte wieder aufzuhängen.
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dürfen nicht als Ballwand missbraucht werden,
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sind aufgeräumt und sauber zu hinterlassen - Fenster und Türen sind nach dem Spiel zu schließen und das Licht auszuschalten.
Hausordnung
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Die Gaststätte einschl. der Terrasse ist öffentlich verpachtet. Hier sind die Regeln des Verpächters zu beachten.
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Die Räume im UG (Zugang über hintere Eingangstür) sind allgemein benutzbar.
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Das gesamte Clubhaus (Gaststätte, Terrasse und UG) darf mit Tennisschuhen nicht betreten werden. Tennistaschen sind in der Gaststätte unerwünscht.
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Soweit in den Räumlichkeiten keine Bewegungsmelder angebracht sind, ist das Licht bei Verlassen des Raumes auszuschalten, die Türen sind zu schließen.
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Die Räume und Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Haftung: Der Verein haftet nicht für Garderobe oder Wertgegenstände. Für durch Kinder verursachte Schäden haften die Eltern.