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Spiel-, Platz- und Hausordnung

                                                                  (Version: gültig ab 21. März 2021)
 

Platzbelegung und Spielberechtigung


1. Das Belegen der Plätze erfolgt über das ebusy System.
2. Vorausbuchungsfrist/Stornierungsfrist: Es kann maximal 24 Stunden im Voraus gebucht werden. Die Stornierungsfrist beträgt 2    Std. vor Spielbeginn.
3. Fairness-Regel: Hat man selbst oder ein Mitspieler schon einen Platz vorbelegt, wird die Vorausbuchungsfrist auf 2 Stunden herabgesetzt, um anderen Spielern die Möglichkeit zum Buchen zu geben.
4. Parallelbuchung: Mehrere Buchung zeitgleich sind nicht möglich (für alle Spieler und Mitspieler einer Platzbelegung).
5. Spielberechtigt sind nur Vereinsmitglieder, sowie Gastspieler die gemäß der Gastspieleregelung (siehe unten) eingetragen sind. Die Reservierung von Plätzen für andere sowie deren unbefugte Benutzung führen gemäß §8 Abs. 3 der Satzung zum Ausschluss aus dem Tennisclub Ditzingen e.V.
6. Der Ausschuss kann Plätze zum Mannschafts- und Einzeltraining reservieren.


Gastspieler und -spielerinnen


1. Die 2 Hallenplätze sind für Mitglieder und Gäste buchbar. Auf den Außenplätzen dürfen Gastspieler nur mit einem Mitglied des TC Ditzingen e.V , jedoch nicht untereinander spielen.
2. Die Gebühr für Mitglieder für das Spielen mit Gästen auf den Außenplätzen beträgt 20€ pro Stunde pro Platz. Bis zu drei Mal kann ein Gast kostenlos bei uns spielen. Regelmäßiges Spielen erfordert jedoch eine Mitgliedschaft
3. Das Mitglied muss den Platz vor Spielbeginn im ebusy-System buchen und den Gast eintragen. Das Mitglied erhält gegebenenfalls eine Rechnung für die eingetragenen Gäste.
4. Sollte ein Mitglied angetroffen werden, das mit einem Gast spielt, ohne dass ein Eintrag erfolgt ist, wird ein Betrag von 40,- Euro für die Jugendkasse erhoben.


Platzordnung - Die Außenplätze


1. können Montag bis Samstag ab 8 Uhr und Sonntag ab 9 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit bespielt werden (8.BImSchVO/§2).
2. dürfen nur in Tennisschuhen betreten werden.
3. sind vor dem Spiel ausreichend zu bewässern.
4. sind nach dem Spiel mit dem Schleppnetz abzuziehen, die Linien mit dem Handbesen zu säubern und die Geräte wieder aufzuhängen.
5. sind aufgeräumt zu hinterlassen und die Sonnenschirme sind zu schließen.
6. dürfen im aufgeweichten Zustand nicht bespielt werden. Im Zweifelsfall entscheidet der Platzwart oder ein Ausschussmitglied.

 

Hausordnung


1. Die Gaststätte einschl. der Terrasse ist öffentlich verpachtet.
2. Die Räume im UG (Zugang über hintere Eingangstür) sind allgemein benutzbar.
3. Das gesamte Clubhaus (Gaststätte, Terrasse und UG) darf mit Tennisschuhen nicht betreten werden. Tennistaschen sind in der Gaststätte unerwünscht.
4. Bei wenig Betrieb und vor allem abends ist das Licht in den benutzten Räumen auszuschalten und die Eingangstür zum UG zu verschließen.
5. Die Räume und Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Haftung: Der Verein haftet nicht für Garderobe oder Wertgegenstände. Für durch Kinder verursachte Schäden haften die Eltern.

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