In Baden-Württemberg gilt ab dem 17.11.2021 die Alarmstufe, das heisst es gilt ab sofort die 2G-Regel (Geimpft oder Genesen) für Sport in Innenräumen. Nicht-immunisierten Personen ist es nicht mehr gestattet teilzunehmen. Test sind nicht mehr zulässig.
D.h. für Buchungen in der Tennishalle: Alle Sportlerinnen und Sportler müssen gegenüber dem Buchenden einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis erbringen. Der Buchende kontrolliert die Nachweise und ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben aus der Corona-VO und haftet bei Nichteinhaltung persönlich für daraus entstehende wirtschaftliche Schäden des Vereins.
Dringende Empfehlung zum Schutz unserer Trainer und der anderen Mitspieler: Geimpfte oder genesene Personen, die Symptome zeigen oder die in engem Kontakt mit aktuell infizierten Personen stehen, sollten von einer Teilnahme ohne Testnachweis absehen, auch wenn die aktuellen Regelungen die Teilnahme erlauben sollten.
Die Benutzung der Anlage, der Toiletten, der Umkleideräume und Duschen ist gestattet, unter Einhaltung der Hygieneanforderungen der aktuellen Coronaverordnung:
Abstand halten
Maskenpflicht beim Zugang zum Clubhaus und beim Aufenthalt im Vorraum der Tennishalle
Nutzung der Desinfektionsmöglichkeiten
Keine Durchmischung verschiedener Spielgruppen, die hinteren Tore der Hallen sind als Ausgang zu benutzen
Bitte unser Hygienekonzept beachten.
Wichtig: Bitte haltet auch die aktuell geltenden Corona-Bestimmungen bzgl. Verhalten im öffentlichen Raum ein.
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