Für unsere Tennishalle gilt die 3G-Regel und Maskenpflicht im Vorraum.
Ausnahmen von der Testpflicht bei 3G gelten für
Kinder bis einsch. 5 Jahre,
Kinder, die noch nicht eingeschult sind,
Schüler*innen bis einschl. 17 Jahre und nicht während der Ferien.
Die Benutzung der Anlage, der Toiletten, der Umkleideräume und Duschen ist gestattet, unter Einhaltung der aktuellen Coronaverordnung:
keine Maskenpflicht während der Sportausübung,
mind. 1,5m Abstand halten, sonst gilt die Maskenpflicht auch draußen
Maskenpflicht beim Zugang zum Clubhaus und beim Aufenthalt im Vorraum der Tennishalle
Nutzung der Desinfektionsmöglichkeiten
Bitte unser Hygienekonzept beachten.
Wichtig: Bitte haltet auch die aktuell geltenden Corona-Bestimmungen bzgl. Verhalten im öffentlichen Raum ein.
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